Patientenfürsprecher
Das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten ist unser wichtigstes Anliegen. Dafür setzen sich alle Ärzte und alle Pflegekräfte Tag für Tag mit aller Sorgfalt und Erfahrung ein. Sollten Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllt werden, können Sie sich jederzeit an Ihre behandelnden Ärzte oder das Pflegepersonal wenden.
Oder an unseren Patientenfürsprecher. Er unterliegt der Schweigepflicht und wird nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung gegenüber der Klinik oder anderen Stellen tätig. Der Patientenfürsprecher steht in keinem Dienstverhältnis zur Klinik und ist nicht an Weisungen gebunden, sodass er sich auf Ihren Wunsch hin direkt an die zuständige Stelle wenden kann. Das Amt ist ehrenamtlich und unabhängig.
Zu den Aufgaben des Patientenfürsprechers gehören:
- Die Entgegennahme von Lob und Beschwerden der Patienten
- Die Beantwortung von Fragen (z. B. zur Patientenverfügung)
- Die Vermittlung bei Problemen zwischen Patient/in und Klinikmitarbeitern
- Die Annahme und Weiterleitung von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen