Besuchsregelungen
In unserer Klinik gilt die 2G+ Regelung
Wenn Sie Angehörige besuchen möchten, bitten wir Sie generell um vorherige Terminregistrierung tagsüber unter der Telefonnummer 06042 86-0.
Ab dem 01.04.2022 müssen Besucher eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen negativen Antigenschnelltest mitbringen.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Eingangsbereich sowie der Cafeteria der Klinik zu treffen. Die Hygiene-, Impf- und Testregelungen bleiben dabei bestehen.
Nachfolgende Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:
- Um lange Wartezeiten im Anmeldeprozess zu vermeiden, ist das zur Registrierung erforderliche Formular / weitere Hinweise auf dieser Website zum Download bereitgestellt, so dass Sie es von zu Hause aus in Ruhe ausfüllen können.
- Zugangsberechtigung erhält ausschließlich eine Person pro Besuch und nur, wenn entweder eine vollumfängliche Covid-Impfung nachgewiesen wird, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder Sie genesen sind (Text RKI) …
- Besuchstermine sind täglich von 11:00-17:00 Uhr, der letzte mögliche Einlasstermin ist 16:00 Uhr.
- Die Besuchszeit ist auf zwei Stunde begrenzt. Pro Patientenzimmer darf immer nur ein Patient einen Besucher empfangen.
- Patienten können erstmalig ab dem 2. Tag nach Aufnahme des stationären Aufenthaltes von maximal 1 Person besucht werden. Bei Aufenthalten > 4 Tagen dürfen wöchentlich weitere 2 Besuche stattfinden.
- Besucher*innen haben die ausgewiesenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht auch während des Besuches!
- Falls Sie unter akuten Atemwegserkrankungen; oder ein vom RKI gelistetes Risikogebiet besucht bzw. Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person Kontakt hatten, ist kein Besuch gestattet.
- Die Krankenhausleitung behält sich Änderungen und Ausnahmen in medizinischen Einzelfallbetrachtungen für engste Familienangehörige vor. Dies gilt auch für Besuche von Seelsorgern und Notaren.
- Überwacht wird die Einhaltung der genannten Regeln grundsätzlich von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus.
- Gleichzeitig liegt es in unserer Verantwortung als Krankenhausbetreiber, Gesundheitsschäden von allen Beteiligten abzuwenden.
- Den Anweisungen unserer Mitarbeiter*innen ist unbedingt Folge zu leisten“.
- Ihre Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen einen Monat lang aufbewahrt.
Vorlage Besuchsregelung
Vorlage Besuchsberechtigung
Anlage 1 Informationen zum Datenschutz
Anlage 2 Hygieneregeln